GdB bei Hörverlust: Berechnung, Antrag, Steuern & Merkzeichen
Viele haben es gar nicht auf dem Schirm: Hörverlust ist nicht nur „ein bisschen anstrengend“ – er kann offiziell anerkannt werden. Und damit gibt’s Ausgleich, der dir im Alltag wirklich helfen kann.
Ich bin Hörakustikmeisterin und ich sehe das ständig: Menschen tragen ihren Hör-Rucksack jeden Tag, aber denken nicht daran, dass ihnen rechtlich etwas zustehen kann. Hier bekommst du den Überblick – verständlich, ohne Amtsdeutsch.
1) Was ist der GdB?
GdB bedeutet „Grad der Behinderung“. Er beschreibt, wie stark eine gesundheitliche Einschränkung den Alltag beeinflusst – in Zehnerschritten von 20 bis 100.
Wichtig: Der GdB ist kein Stempel. Er ist ein Werkzeug, damit du einen Ausgleich bekommst – wenn du ihn brauchst.
2) Wie wird der GdB bei Hörverlust berechnet?
Bei Hörverlust zählen (vereinfacht gesagt) vor allem:
- Hörschwellen aus dem Audiogramm (500, 1000, 2000, 4000 Hz)
- für beide Ohren getrennt
- plus Sprachverstehen ohne Hörgeräte bei 65 dB
Klingt technisch – deshalb gibt’s bei mir den Rechner als Orientierung:
Hinweis: Der Rechner ist eine Orientierung, kein amtlicher Bescheid.
3) Ab wann gibt’s einen Schwerbehindertenausweis?
Schwerbehindertenausweis
Den Schwerbehindertenausweis bekommst du ab GdB 50.
Das kann je nach Situation Vorteile bringen (z. B. Nachteilsausgleiche, Schutzrechte).
Gleichstellung
Bei GdB 30 oder 40 kann eine Gleichstellung möglich sein – vor allem im Job-Kontext.
Das ist kein „Nice-to-have“, sondern kann richtig entlasten, wenn Arbeit und Hörstress zusammenknallen.
4) Steuern: Pauschbetrag & Hörgeräte-Kosten
Das ist der Punkt, den viele komplett verpassen: Schon ab GdB 20 gibt es einen Behinderten-Pauschbetrag. Der wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt.
Behinderten-Pauschbetrag (jährlich)
| GdB | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
Offizielle Quelle (BMF, EStH zu § 33b EStG): Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
Wichtiger Extra-Hinweis: Hörgeräte & Zubehör sind medizinische Kosten
Zusätzlich zum Pauschbetrag kannst du medizinische Ausgaben als „außergewöhnliche Belastungen“ angeben. Und ja: Auch die Zuzahlung für Hörgeräte kann dazugehören.
- Zuzahlungen für Hörgeräte
- Reparaturen
- Zubehör (z. B. Streamer, Schirmchen, Schläuche)
- Batterien / Akkus
- Fahrtkosten zu HNO / Hörakustik
Wenn du damit über die persönliche „zumutbare Belastung“ kommst, kann das zu einer Steuererstattung führen. (Das ist individuell – aber als Hinweis ist es Gold wert.)
Steuerrecht ändert sich gelegentlich. Bei Unsicherheit: kurz Steuerberatung/Steuerhilfeverein fragen.
5) Merkzeichen (G, aG, RF, Gl …) – was bedeutet das?
Merkzeichen sind Zusätze im Schwerbehindertenausweis. Sie können bestimmte Nachteilsausgleiche auslösen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich u. a. in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Gesetzestext ansehen
„Gl“ steht für gehörlos. Das ist ein Merkzeichen, das bei entsprechender medizinischer Voraussetzung anerkannt werden kann und dann Nachteilsausgleiche ermöglichen kann.
Grundlagen: VersMedV (siehe Link oben).
„RF“ hat mit einer Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu tun (keine Automatik – das muss beantragt werden). Die Voraussetzungen sind an bestimmte gesundheitliche Kriterien geknüpft.
- Offizielle Infos: Menschen mit Behinderung (rundfunkbeitrag.de)
- Antrag: Befreiung/Ermäßigung beantragen
Quelle: rundfunkbeitrag.de (Info + Antrag).
Diese Merkzeichen betreffen die Bewegungsfähigkeit (G) bzw. eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG). Für Hörverlust sind sie meist nicht das Hauptthema – aber bei zusätzlichen Einschränkungen können sie relevant sein.
Grundlagen: VersMedV (siehe Link oben).
„B“ bedeutet, dass eine Begleitung notwendig sein kann – z. B. im öffentlichen Nahverkehr. Auch das ist nicht automatisch „Hörthema“, kann aber bei Kombinationen von Einschränkungen relevant werden.
Grundlagen: VersMedV (siehe Link oben).
Kurz gesagt: GdB und Merkzeichen hängen zusammen, sind aber nicht dasselbe. Wenn du unsicher bist, schau in deinen Bescheid oder frag beim Amt/HNO/Versorgungsdienst nach.
Häufige Fragen
Weil Hörverlust oft tägliche Mehrbelastung bedeutet. Wenn ein GdB anerkannt ist, kann das zu einem Ausgleich führen – und das kann finanziell und organisatorisch entlasten.
Wenn du deine Werte hast: erst den Rechner nutzen. Danach entscheiden, ob der Antrag sinnvoll ist.
Ja – genau dafür ist er gedacht: zum Weitergeben, Auslegen und Aushängen.

